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   VG Köln, 25.09.2012 - 12 L 567/12   

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https://dejure.org/2012,30608
VG Köln, 25.09.2012 - 12 L 567/12 (https://dejure.org/2012,30608)
VG Köln, Entscheidung vom 25.09.2012 - 12 L 567/12 (https://dejure.org/2012,30608)
VG Köln, Entscheidung vom 25. September 2012 - 12 L 567/12 (https://dejure.org/2012,30608)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gemeinschaftsrechtliche Zulässigkeit des aus § 5 Abs. 1 Nr. 1, § 2 Abs. 3 S. 1 AufenthG folgenden Anspruchsausschlusses; Leistungen nach §§ 20, 21 SGB II als Sozialhilfeleistungen i.S.v. Art. 15 Abs. 2 Buchst. a) RL 2003/109/EG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 18.03.2008 - 11 S 378/07

    Zugang zum Arbeitsmarkt für langfristig aufenthaltsberechtigte

    Auszug aus VG Köln, 25.09.2012 - 12 L 567/12
    Jedoch steht der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis aufgrund dieser Norm die nach der Systematik des Aufenthaltsgesetzes auch im Rahmen des § 38a AufenthG zu wahrende, vgl. nur Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH BW), Beschluss vom 18. März 2008 - 11 S 378/07 -, juris Rn. 5; Dienelt, in: Renner, Ausländerrecht, 9. Aufl. 2010, § 38a Rn. 23, allgemeine Erteilungsvoraussetzung des § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG entgegen, die der Antragsteller nicht erfüllt.

    Denn mit der dortigen Ermächtigung der Mitgliedstaaten, Unionsbürger und privilegierte Drittstaatsangehörige bei der Besetzung einer freien Stelle vorrangig zu berücksichtigen, werden die nach Art. 14 Abs. 3 Unterabsatz 1 der Richtlinie 2003/109/EG gegebenen Möglichkeiten, den Zugang zum Arbeitsmarkt aufgrund einer Arbeitsmarktprüfung zu steuern, nicht beschränkt, sondern um entsprechende arbeitsmarktpolitische Zielsetzungen erweitert, vgl. im Einzelnen VGH BW, Beschluss vom 18. März 2008 - 11 S 378/07 -, a.a.O., juris Rn. 12, dem sich das beschließende Gericht anschließt.

  • EuGH, 04.03.2010 - C-578/08

    Chakroun - Recht auf Familienzusammenführung - Richtlinie 2003/86/EG - Begriff

    Auszug aus VG Köln, 25.09.2012 - 12 L 567/12
    So hat der EuGH von dem Begriff der "Sozialhilfe" im Sinne des Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/86/EG des Rates vom 22. September 2003 betreffend das Recht auf Familienzusammenführung (ABl. L 251, S. 12) eine Hilfe als erfasst angesehen, "die von den öffentlichen Behörden auf nationaler, regionaler oder örtlicher Ebene gewährt wird und die ein Einzelner ... in Anspruch nimmt, wenn er nicht über feste und regelmäßige Einkünfte zur Bestreitung seines Lebensunterhalts ... verfügt", vgl. EuGH, Urteil vom 4. März 2010 - Rs C-578/08 - Chakroun - Rn. 46.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.07.2005 - 18 B 1635/04

    EU-Richtlinien langfristig aufenthaltsberechtigte Drittstaatsangehörige

    Auszug aus VG Köln, 25.09.2012 - 12 L 567/12
    Art. 15 Abs. 2 Buchstabe a Richtlinie 2003/109/EG korrespondiert insoweit Art. 5 Abs. 1 Buchstabe a Richtlinie 2003/109/EG, wonach die in der Richtlinie 2003/109/EG festgelegten Bedingungen für die Zuerkennung der Rechtsstellung eines langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen im Falle der Inanspruchnahme von Sozialhilfeleistungen für den eigenen Lebensunterhalt bereits nicht vorliegen, vgl. dazu Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 4. Juli 2005 - 18 B 1635/04 -, Informationsbrief Ausländerrecht (InfAusIR) 2005, 407 = Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ) 2006, 229.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2009 - L 9 AS 4/07

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus VG Köln, 25.09.2012 - 12 L 567/12
    Die Leistungen nach dem Zweiten Abschnitt des SGB II weisen "eine ausgeprägte Sozialhilfeähnlichkeit" auf, vgl. im Einzelnen Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG NRW), Urteil vom 17. September 2009 - l 9 AS 4/07 -, juris Rn. 30, dem das beschließende Gericht folgt.
  • OVG Niedersachsen, 24.06.2021 - 13 ME 527/20

    Ermittlung der Lebensunterhaltssicherung für Erteilung oder Verlängerung eines

    aa) Zuzugestehen ist der Antragsgegnerin im Hinblick auf den ersten Angriff der Beschwerde zwar, dass auch Titel nach § 38a AufenthG, welcher im 7. Abschnitt des 2. Kapitels des Aufenthaltsgesetzes ("Besondere Aufenthaltsrechte") verortet ist, entgegen der verwaltungsgerichtlichen Auffassung grundsätzlich nur erteilt und verlängert (§ 8 Abs. 1 AufenthG) werden dürfen, wenn auch die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen aus § 5 AufenthG erfüllt sind (vgl. Senatsbeschl. v. 5.4.2019 - 13 ME 25/19 -, juris Rn. 9; Bayerischer VGH, Beschl. v. 16.7.2019 - 10 CS 19.882 -, juris Rn. 11; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 22.8.2016 - 18 B 1510/15 -, juris Rn. 4; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 18.3.2008 - 11 S 378/07 -, juris Rn. 5; VG Köln, Beschl. v. 25.9.2012 - 12 L 567/12 -, juris Rn. 29; Dienelt, in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 13. Aufl. 2020, AufenthG § 38a Rn. 35).
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